Die Grundpflege umfasst alle einfacheren Pflegetätigkeiten wie Körperpflege, Duschen, Baden, Zahnpflege, Frisieren und Rasieren, Toilettengang, Hilfestellung beim Essen und Trinken. Hierfür können die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden
Die Behandlungspflege beinhaltet Pflegeleistungen wie z.B. ärztlich verordnete medizinische Leistungen wie Injektionen, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle und Wundversorgung. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Die Wundversorgung erfolgt durch qualifizierte Pflegekräfte.
Wenn pflegende Angehörige die Pflege nicht durchführen können, erkrankt sind oder eine Auszeit brauchen, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und regelt nach § 39 des Sozialgesetzbuches Elf (SGB XI) die Leistungen, Umfang und Kosten.
Stündliche Betreuung für Senioren mit Demenz, abgestimmt auf deren Vorlieben (Spazierengehen, Spiele, Gymnastik, Unterhaltung)
Schulungen für pflegende Angehörige zu Entlastungsmöglichkeiten, Antragshilfen, Demenz-Infos und Bewältigungsstrategien
Regelmäßige Beratungen für Pflegebedürftige, Bedarfsermittlung und Beratung zu Pflegediensten, Schulung und Unterstützung
Münchenerstrasse 1, 86949 Windach
08:00 - 15:00 Uhr